Der Jahresabschluss gibt Auskunft über den Erfolg des Unternehmens für das zurückliegende Wirtschaftsjahr. Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind verpflichtet, jedes Jahr eine Bilanz aufzustellen und beim Finanzamt einzureichen. Einzelkaufleute erhalten vom Finanzamt die Aufforderung zur Bilanzierung, wenn der Jahresumsatz höher als 600.000 Euro ausfällt oder der Gewinn 60.000 Euro übersteigt. Der Jahresabschluss für bilanzierende Unternehmen besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und gegebenenfalls aus dem Anhang.
Der Jahresabschluss für bilanzierende Unternehmen
Die Ausgestaltung der Bilanz hängt von den konkreten Zielen des Unternehmens und ihrer Gesellschafter ab. Das Ziel, die Steuerbelastung niedrig zu halten, Ausschüttungen an Gesellschafter gering zu halten oder finanzielle Begehrlichkeiten seitens der Belegschaft zu verhindern, geht mit einem niedrigen Gewinnausweis in der Bilanz einher. Um Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit nachzuweisen, wäre die Ausweisung eines möglichst hohen Bilanzgewinns wünschenswert.
Deshalb regen die Steuerberater an, frühzeitig über die beabsichtigten Ziele zu sprechen. Dann kann der vorhandene Spielraum für das gewünschte Bilanzergebnis im laufenden Jahr aktiv gestaltet werden: Investitionen vorziehen oder verschieben, Vorräte bewerten, Finanzierungsformen geschickt auswählen, u.v.m.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind nicht verpflichtet, die Buchhaltung als „doppelte Buchhaltung“ zu organisieren und eine Bilanz nach Beendigung des Geschäftsjahres aufzustellen. Sie dürfen die Buchhaltung als Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen und daraus den Gewinn ermitteln. Im amtlichen Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden immer mehr Details abgefragt. Dem sollte schon im laufenden Geschäftsjahr bei der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle Rechnung getragen werden.
Auf Grund stark eingeschränkter Gestaltungsmöglichkeiten, kann der freiwillige Wechsel zur doppelten Buchhaltung und zur Abgabe der Bilanz sinnvoll sein. Bevor Sie diesen Schritt gehen, lassen Sie sich vom Steuerberater beraten. Banken bevorzugen Bilanzen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, weil sie konkrete Informationen zur tatsächlichen Vermögenssituation erhalten. Bilanzierende Unternehmen dürfen in größeren Umfang für unterschiedliche Zwecke Rückstellungen bilden, die sich gleichzeitig steuermindernd auswirken.
Bilanzanalyse
Mit der Bilanzanalyse bekommen Sie ein wichtiges Instrument zur Unternehmenssteuerung an die Hand. Sie gewinnen einen tieferen Einblick in die tatsächliche Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Auf diese Weise können Sie Fehlentwicklungen schneller erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen.
Kennzahlen sind das Herzstück der Bilanzanalyse. Eine hohe Eigenkapitalquote steht für solide und gesunde Finanzen. Deshalb schauen die Banken bei Kreditverhandlungen auch auf die Eigenkapitalquote. Fremdkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquiditätsgrade, Cash-Flow, Umsatzrentabilität, ROI, sind weitere wichtige Kennzahlen.
Der Branchenvergleich ist eine wichtige Standortbestimmung für das Unternehmen. Hier können wichtige Rückschlüsse für notwendige Veränderungen gezogen und Entwicklungspotentiale erkannt werden. Der Branchenvergleich kann regional und überregional erfolgen.
E-Bilanz
Bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, dem Finanzamt eine E-Bilanz vorzulegen. Die einzureichenden Daten werden in der Taxonomie festgelegt. Die abgefragten Daten werden von Jahr zu Jahr mehr. Unsere Steuerkanzlei übernimmt gern die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung.
C-Tax ist für sie da. Unsere Leistungen für Jahresabschluss und Bilanzanalyse:
- Jahresabschluss
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Erstellung der Handelsbilanz und Steuerbilanz
- Eröffnungsbilanz
- Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
- Bilanzanalyse
- Branchenvergleich
- E-Bilanz