„Alles im Leben hat seine Zeit“ singt Peter Maffay. So kommt unweigerlich der Tag, an dem Sie sich mit der Unternehmensnachfolge beschäftigen müssen. Mit viel Herzblut bauten Sie das Unternehmen auf, erlebten viele Höhen und Tiefen. Die Jahre vergingen wie im Flug, die Liste der Ideen und Vorhaben ist lang. Bleibt noch ausreichend Zeit, diese ebenfalls zu verwirklichen? Diese Frage kann nicht zuverlässig beantwortet werden. Sie haben es in der Hand, die Weichen für die Zukunft zu stellen: einen Unternehmensnachfolger zu finden, der ihre Werte und Ideen teilt! Die Regelung der Unternehmensnachfolge erfordert mehr Zeit, als Sie glauben möchten. Gehen sie diesen wichtigen Schritt zeitig an! Geben Sie Ihrem Unternehmen und den Mitarbeitern eine Zukunft! Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung und Vermögensicherung im Sinne der Familie. Schaffen Sie Klarheit und überlassen Sie nichts dem Zufall!
Wir von der C-Tax Steuerberatung werden Sie in allen Phasen der Unternehmensnachfolge beraten, unterstützen und von vielen Arbeiten entlasten. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche!
Bei der Suche nach einem Unternehmensnachfolger schaut man sich zunächst in der eigenen Familie um. Es ist nicht selten, dass die Kinder die Nachfolge ablehnen. Akzeptieren Sie es, auch wenn es schwer fällt, denn Sie wissen aus eigener Erfahrung dass Herzblut und Engagement wichtige Erfolgsfaktoren sind. Als nächstes fällt der Blick auf Mitarbeiter und leitende Angestellte im Unternehmen. Der Nachfolger kann auch außerhalb des Unternehmens und der Familie gesucht werden. Unter Umständen müssen noch Zusatzqualifikationen und Berechtigungen erworben werden. Planen Sie entsprechend Zeit ein.
Unternehmensübertragung an den Nachfolger
Wenn Sie Ihren Kandidaten für die Unternehmensnachfolge gefunden haben, muss der eigentliche Schritt vorbereitet werden. Die Unternehmensübertragung kann im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, der Schenkung, des Verkaufs oder der Verpachtung erfolgen. Dementsprechend müssen die vorhandenen Gesellschafterverträge, das Testament, der Erbvertrag, der Ehevertag angepasst werden. Beachten Sie, dass das Gesellschaftsrecht den Vorrang vor dem Erbrecht hat. Für die geplante Unternehmensübertragung kann auch eine Änderung der Rechtsform in Betracht kommen.
Die Unternehmensbewertung ist die Grundlage zur Besteuerung der Transaktion und dient als Verhandlungsgrundlage über die Verhandlungen zum Kaufpreis. Auch die Haftungsfrage muss geklärt werden. Es ist klar, dass der bisherige Eigentümer nicht für Verträge, die sein Nachfolger eingeht, haften will. Ebenso wird der Unternehmensnachfolger darauf drängen, dass er nicht für Verträge und Verpflichtungen haftet, die vor seinem Eintritt in das Unternehmen eingegangen wurden. Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant – Steuerberater – Rechtsanwalt ist notwendig, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, Fördermöglichkeiten zu nutzen und die Steuerbelastung niedrig zu halten.
Sobald Konsens in den wesentlichen Fragen vorhanden ist, sollte der Unternehmensnachfolger in das Unternehmen eingeführt werden. Stellen Sie Ihren Nachfolger auch den wichtigen Kunden, Lieferanten, Gesellschaftern und Kapitalgebern vor. Ebnen Sie Ihrem Nachfolger den Weg, so gut es geht. Übertragen Sie ihm verantwortungsvolle Aufgaben, dass er sich beweisen kann. Notfalls stehen Sie bereit, um alles in die richtige Bahn zu lenken.
Unternehmensübergabe
Der schwierigste Zeitpunkt ist der Tag der Unternehmensübergabe. Nun heißt es, endgültig die Leitung des Unternehmens abzugeben und loszulassen. Vertrauen Sie Ihrem Nachfolger, schließlich haben Sie ihn ausgesucht und eingearbeitet. Stärken Sie ihm den Rücken und bieten Sie ihm an, jederzeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn er es wünscht.
Unsere Steuerkanzlei wird dem Unternehmensnachfolger zu allen Fragen der Buchhaltung, der Lohnbuchhaltung, des Steuerrechts, der Betriebswirtschaft beraten und entlasten.
C-Tax ist für sie da. Unsere Leistungen für Unternehmensnachfolge:
- Beratung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
- Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
- Beratung und Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten zur Unternehmensübertragung
- Steuerliche Bewertung – Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
- Rechtsformwahl
- Gesellschaftsverträge
- Unternehmensbewertung
- Finanzierungsberatung
- Unternehmertestament